Wir freuen uns, dass Sie an einer Mitgliedschaft interessiert sind. BBO Mitglied zu sein steht für einen hohen Qualitätsstandard im Rahmen der Besuchsbegleitungstätigkeit. Einer von vielen weiteren Gründen für eine BBO-Mitgliedschaft. Ihre Vorteile:
Interessensvertretung
Eintrag in die Online-Suchmaschine um Ihre Kontaktdaten Gerichten, Institutionen und privaten Personen leicht zugänglich zu machen. Dabei steht Ihnen ein Profil zur Verfügung, das Sie einfach gestalten und verwalten können.
Dokumenten Downloads zu relevanten Themen
Formate zum Austausch und zur Vernetzung
Aktuelle Information per Mail
Mustervorlagen für Formulare, Honorarnoten, Vereinbarungsdokumente, uvm.
Es gelten folgende Zugangskriterien um eine Mitgliedschaft beantragen zu können:
Abgeschlossene oder weit fortgeschrittene psychosoziale Grundausbildung
Elementarpädagog:in
Pädagog:in
Sozialpädagog:in
Hortner:in
Sozialarbeiter:in
(Kinder-) Psycholog:in
(Kinder-) Psychotherapeut:in
Lebens- und Sozialberater:in
Frühförder:in
Zusätzlich können auch Personen, die entsprechende berufliche Erfahrung besitzen in Frage kommen
Und/oder das Curriculum Fachausbildung Besuchsbegleitung (Zertifizierung durch das Bundesministerium)
Erfahrungen in der Arbeit mit minderjährigen Kindern, Jugendlichen Eltern und Familien
Mindestalter 25 Jahre
Bereitschaft zur Selbstreflexion, Supervision und Fortbildung
Einverständnis Qualitätskriterien
Jährliche Entrichtung des Mitgliedsbeitrages von 100€